BAU VON BIOGASANLAGEN
Biogaseinspeiseanlagen fallen unter das Regulativ des Energiewirtschaftsgesetzes und unterliegen somit den Bestimmungen des DVGW-Regelwerkes. Sie werden nach der Prüfgrundlage VP 265-1 „Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Erdgasnetze - Teil 1: Fermentativ erzeugte Gase; Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme“ geplant und gebaut. Diese Arbeiten müssen von qualifizierten Fachfirmen ausgeführt werden.
Die mit der Planung, Fertigung und betriebsbereiten Errichtung von BGEA beauftragten Unternehmen müssen die dafür erforderliche Befähigung besitzen und nachgewiesen haben. Die Befähigung für die Herstellung gilt als nachgewiesen, wenn die anlagenbauende Firma die entsprechende Bescheinigung nach DVGW-Arbeitsblatt G 493-1 besitzt. Das Arbeitsblatt G 493-1 befindet sich zurzeit in der Überarbeitung. Es ist vorgesehen, den Anwendungsbereich um das Thema Biogaseinspeiseanlgen zu ergänzen. Damit werden klare Kriterien für die Zertifizierung dieses Aufgabenfelds definiert. Die Veröffentlichung des Entwurfes wird bis Ende des Jahres erwartet.
Die Zertifizierung nach DVGW G 493-1 wird seit beinahe 30 Jahren angeboten. Sie hat in der Gasversorgung eine hohe Bedeutung, alle namhaften Hersteller sind von der DVGW CERT GmbH zertifiziert.
Weitere Informationen zu unserer Zertifizierung von Fachunternehmen finden Sie in der gleichlautenden Rubrik. Bitte folgen Sie diesem Link. Dort finden Sie auch die Zertifizierungsbedingungen für G 493-1.
