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DVGW-Sachverständige zum Thema Biogas
Biogasanlagen
Die Einhaltung der sicherheits-, funktions- und bautechnischen Anforderungen an Biogasaufbereitungs- und -einspeiseanlagen ist durch Prüfungen festzustellen und zu bescheinigen. Dies schließt die Prüfung der Bauteile und Baugruppen sowie der Ausrüstung und des Aufbaus ein. Sachverständige können die Biogasanlagen abnehmen. Insbesondere wird die Dichtheits- und Funktionsprüfung der fertig montierten Anlage am Aufstellungsort vorgenommen. Der Sachverständige wird sich davon überzeugen, dass die im technischen Regelwerk des DVGW e.V. genannten Anforderungen eingehalten werden, die Schutzziele der VP 265-1 erfüllt sind und alle erforderlichen Prüfzeugnisse vollständig vorliegen.
Die DVGW CERT GmbH hat ihre Zertifizierung der Sachverständigen im Jahr 2010 um den Bereich Biogaseinspeiseanlagen entsprechend dem Beiblatt B1 zum Arbeitsblatt G 100 ergänzt. Erste Zertifizierungen sind erfolgreich abgeschlossen worden.
Gasleitungen
Der Bau von Biogasleitungen richtet sich nach dem DVGW Merkblatt G 415 „Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb von Biogasleitungen“. Auch in diesem Segment können Abnahmen einschließlich Druckprüfungen durch DVGW-Sachverständige erfolgen. Als Material für Biogasleitungen wird vorzugsweise Stahl- oder Polyethylenrohr verwendet. Entsprechend gelten die DVGW-Arbeitsblätter G 462 oder G 472 und die Sachverständigen benötigen einen Qualifikationsnachweis für diese Teilgebiete. Die DVGW CERT GmbH bietet die Zertifizierung der Leitungssachverständigen nach dem DVGW AB G 100 in den Fachgebieten VIa, VIb und VII an, unterschieden nach Werkstoffen und Drücken.
Weitere Informationen zu unserer Zertifizierung von Sachverständigen finden Sie in der gleichlautenden Rubrik. Bitte folgen Sie diesem Link.