Geschäftsordnung

Geschäftsordnung für die Präqualifikation von Bauunternehmen

Diese Geschäftsordnung gilt für die Durchführung des Verfahrens zur Präqualifikation von Bauunternehmen nach der Leitlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Diese Leitlinie bildet die fachliche Grundlage der Präqualifikation. Diese Geschäftsordnung gilt für alle Präqualifikationsverfahren nach der v.g. Leitlinie und bildet die Voraussetzung für den Präqualifikationsbescheid und die Einstellung in die bundesweit einheitliche Liste präqualifizierter Unternehmen.