25. 03. 2009
Qualitätsmanagementsysteme nach ISO 9001:2008
Rubrik: PresseAm 18.11.2008 ist die neue ISO 9001:2008 in Kraft gesetzt worden. Für Unternehmen des Gas- und Wasserfaches, welche die ISO 9001 anwenden, ergeben sich zwar keine neuen Forderungen (die Gliederung der Norm nebst Überschriften ist unverändert geblieben), aber an einigen Stellen wurden Konkretisierungen vorgenommen und es wurde vor allem erläuternder Text durch Anmerkungen hinzugefügt.
Es gelten stringente Übergangsfristen bei der Umstellung von der Norm ISO 9001:2000 auf die ISO 9001:2008.
Übergangsfristen:
- Seit dem 14.11.2008 wird die Erst-Zertifizierung/Re-Zertifizierung nach ISO 9001:2008 empfohlen.
- Ab dem 15. November 2009 muss bei Erstzertifizierungen/Re-Zertifizierungen nach der ISO 9001:2008 zertifiziert werden.
- Ab dem 14.11.2010 verlieren alle Zertifikate nach ISO 9001:2000 ihre Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt gilt nur noch die ISO 9001:2008
Die Änderungen in Kürze:
- Es werden als Normforderung auch die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen benannt.
- Ausgliederungen von Prozessen müssen klarer beschrieben sein, insbesondere, wie die Qualität aufrecht erhalten bleibt und wie dies geprüft wird.
- Beauftragter der obersten Leitung (QMB) muss Mitglied der Leitung der Organisation sein (externe Kräfte können jedoch eingebunden sein – z. B. Systemplanung, -pflege, -überwachung und -entwicklung)
- Notwendige Kompetenzen für den jeweiligen Arbeitsplatz festlegen (Prüfung des Einflusses von „indirektem Personal“ (Reinigungspersonal, etc.) auf das Produkt/die Dienstleistung
- Beispiele für die Thematik der Arbeitsumgebung (Beleuchtung, Klima, Reinheit etc.), da diese einen wesentlichen Beitrag zur Qualität der Arbeit und somit den Arbeitsergebnissen beitragen können
- Messungen der Produktleistungen, Dienstleistungen (wo wird wie gemessen?)
- Nach Lieferung Tätigkeiten definieren (z. B. Gewährleistungsbestimmungen, Instandhaltung, Wiederverwertung, Entsorgung)
- Entwicklungsphasen können in jeder Phase bewertet werden, keine strikte Trennung mehr erforderlich. Auch die Produkterhaltung steht im Focus (nach Herstellung) - analog Tätigkeiten nach Dienstleistungserbringung
- Eigentum des Kunden sind auch seine personenbezogenen Daten (der ordnungsgemäße Umgang damit muss sichergestellt sein – BDSG)
- Für die Messung der Kundenzufriedenheit werden in der neuen ISO 9001:2008 Beispiele angeführt!
- Aufzeichnungen über Audits müssen aufrechterhalten werden (Aufbewahrung etc.)
- Anforderungen an Auditaufzeichnungen müssen im Vorfeld definiert werden (Aussehen, Inhalte etc.)
- Es müssen jegliche notwendigen Korrekturen und Korrekturmaßnahmen bei Auditfeststellungen ergriffen werden (d. h. alle erforderlichen Maßnahmen) und dies muss nachvollziehbar sein (Vollständigkeitskontrolle der Maßnahmen).
- Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen allgemein auf den gesamten Prozess (nicht nur auf das Produkt) anwenden
- „wo anwendbar“ die Lenkung mit fehlerhaften Produkten festlegen
- Bewertung der Wirksamkeit von Korrekturmaßnahmen muss deutlicher erfolgen
- Bewertung der Wirksamkeit von Vorbeugungsmaßnahmen muss deutlicher erfolgen
Jedes Unternehmen, welches die Forderungen der ISO 9001 anwendet, muss durch geeignete Maßnahmen prüfen, welche Auswirkungen auf das Qualitätsmanagementsystem die neue ISO 9001:2008 für das betreffende Unternehmen hat, welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen.
Die DVGW CERT GmbH ist als Branchenzertifizierer des Gas- und Wasserfaches Ansprechpartner in Zertifizierungen von Managementsystemen nach ISO 9001, ISO 14001 und BS OHSAS 18001 (Qualität, Umwelt und Arbeits- und Gesundheitsschutz können aus einer Hand durch die DVGW CERT GmbH zertifiziert werden).
