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Termine zur Prüfung von DVGW-Sachverständigen für Biogasanlagen
Biogasanlagen zur Einspeisung in das Gasnetz unterliegen dem Energiewirtschaftsgesetz und fallen somit unter das DVGW-Regelwerk. Der DVGW e.V. hat die Prüfgrundlage VP 265-1 „Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Erdgasnetze - Teil 1: Fermentativ erzeugte Gase; Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme“ bereits im April 2008 in Kraft gesetzt. Die Diskussion in den Fachkreisen ergab, dass eine Zertifizierung von DVGW-Sachverständigen wünschenswert ist, und die DVGW CERT GmbH wurde gebeten, ihr Leistungsangebot um dieses Aufgabengebiet zu ergänzen. Grundlage dieser Zertifizierung ist das Beiblatt „DVGW G 100-B1 (A)“ aus April 2010. Hier sind das Fachgebiet VIII neu bestimmt und die Kriterien für eine Zertifizierung definiert worden.
Analog dem betreffenden Regelwerk hat der Sachverständige die Biogasanlage ab Ausgang Fermenter zu begutachten. Dazu ist eine hohe Fach- und Sachkompetenz notwendig. Das Beiblatt zum G 100 definiert die speziellen Kenntnisse und die Erfahrung, die ein Prüfungskandidat haben muss. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wurde von einem Projektkreis ein Leitfaden für die obligatorischen Prüfungsgespräche erarbeitet. Somit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass eine zuverlässige und objektive Prüfung der Kandidaten möglich ist.
Ab sofort kann die DVGW CERT GmbH Anträge zur Zertifizierung annehmen. Alle notwendigen Unterlagen sind auf unseren Internetseiten erhältlich. Die ersten beiden Prüfungstermine finden am 07. Oktober 2010 und 14. Dezember 2010 im GWZ Bonn statt. Es ist zu beachten, dass jeweils maximal 3 Kandidaten geprüft werden können. Aufgrund der erwarteten Nachfrage werden Interessenten gebeten, jetzt Ihre Anträge zu stellen. Bis Jahresende 2010 können keine weiteren Termine angeboten werden. Die Inhalte der Prüfungsgespräche ergeben sich aus den Vorgaben des Beiblatts G 100, im Kapitel 4.2.2 sind die Themengebiete genannt.
Zulassungsvoraussetzung der Kandidaten ist neben den anderen Bestimmungen aus dem Beiblatt, dass sie an mindestens 2 Abnahmeprüfungen maßgeblich beteiligt waren. Aus den Diskussionen mit den Fachkreisen wurde die Erkenntnis gezogen, dass diese Bedingung im Einzelfall Schwierigkeiten bereiten kann. Dennoch ist dieser Erfahrungsnachweis unabdingbar, Interessenten müssen mit dem Antrag diesen Punkt eindeutig belegen.
Zu allen weiteren Fragen steht die DVGW CERT GmbH gerne zur Verfügung, Ansprechpartnerin für das Antragsverfahren ist Frau Cornelia Krimpelbein, Tel. 0228-9188 804 oder per E-Mail.



