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Was unterscheidet die Präqualifikation in der Bauwirtschaft nach der Leitlinie des BMVBS von anderen Präqualifizierungsverfahren?
(März/2007, in Nr. 13)
Am 25. April 2005 wurde die Leitlinie des BMVBS zur Präqualifikation von Bauunternehmen verabschiedet. Seit Anfang 2006 werden Unternehmen nun nach den dort beschriebenen Regelungen präqualifiziert. Was ist das Besondere an diesem Verfahren?
Präqualifikation ist nichts Neues. Schon vor der Leitlinie des BMVBS hat es zahlreiche Präqualifizierungsverfahren gegeben, die auftragsunabhängig oder auftragsabhängig sicherstellen sollten, dass nur geeignete Anbieter einen Auftrag erhalten. Das Besondere am Verfahren "Präqualifikation in der Bauwirtschaft" ist jedoch, dass dieses Verfahren von höchster Stelle (BMVBS) initiiert wurde und für alle Baubranchen Gültigkeit hat, die unter die vorgenannte Leitlinie fallen.
Im Gegensatz dazu sind die meisten Präqualifizierungsverfahren branchenspezifisch angesiedelt, z.B. GW 301 "Qualifikationskriterien für Rohrleitungsbauunternehmen". Auch haben viele Auftraggeber, wie Versorgungsunternehmen u.a., eigene Präqualifizierungsverfahren entwickelt, um sicherzustellen, dass ihre Auftragnehmer ausreichend qualifiziert sind.
Das Verfahren "Präqualifikation in der Bauwirtschaft nach der Leitlinie des BMVBS" soll jedoch gerade für öffentliche und auch für private Auftraggeber sowie den potentiellen Anbieter das Vergabeverfahren vereinfachen. Viele Nachweise, die im Rahmen der VOB/A bei Angeboten eingereicht werden müssen, werden nun nur noch zentral bei einer Präqualifizierungsstelle eingereicht und dort bewertet. Sind die Unterlagen in Ordnung, wird das Unternehmen in eine bundesweit einheitliche Liste präqualifizierter Unternehmen eingestellt. Diese Liste ist einmalig und für jedermann zugänglich. Öffentliche Auftraggeber bekommen zudem über ein Passwort (zu erfragen beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen http://www.pq-verein.de) detaillierte Einsicht in die eingestellten Nachweise und können somit leicht Auftragnehmer miteinander vergleichen. Die dort eingestellten Nachweise sind stets aktuell. Sobald ein Nachweis seine Gültigkeit verliert, muss dieser ersetzt werden, sonst ist das präqualifizierte Unternehmen aus der Liste zu streichen. Auf diese Weise können sich alle Auftraggeber auf die Aktualität der bundesweit einheitlichen Liste verlassen.
Die Zeitersparnis für einen Anbieter, der sonst bei jedem potentiellen Auftrag alle Unterlagen erneut einreichen muss, ist hoch und wiegt in der Regel die Kosten für die Präqualifikation auf.
Hier der Verfahrensweg im Überblick:
- Antrag des Unternehmens auf Präqualifizierung
- Bestätigung des Antragseingangs und Mitteilung über fehlende bzw. nicht korrekt eingereichte Unterlagen (ggf. Rückstellung des Antrags, wenn die Unterlagen so fehlerhaft sein sollten, dass eine zeitnahe Korrektur unmöglich erscheint).
- Prüfung der Unterlagen in der Präqualifizierungsstelle. Bei positivem Prüfungsverlauf erhält das Unternehmen eine Präqualifikationsurkunde und wird in die Liste der präqualifizierten Unternehmen (http://www.pq-verein.de) eingestellt.
- Aufrechterhaltung der Präqualifikation durch laufende Ergänzung ablaufender Unterlagen
Weitere Informationen zum Verfahren Präqualifikation in der Bauwirtschaft finden Sie im hier.
Ansprechpartner sind Frau Werni (0228-9188-838 oder werni(at)dvgw.de) oder Herr Plücker (0228-9188-830 oder pluecker(at)dvgw.de).