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Geschäftsordnungen
Bitte beachten Sie die Änderungen in den neuen Geschäftsordnungen, die am 1.8.2007 in Kraft getreten sind.
Geschäftsordnung zur DVGW-Zertifizierung von Produkten der Energie- und Wasserversorgung
Diese Geschäftsordnung legt die nationalen Verfahren der DVGW-Zertifizierungsstelle zur Zertifizierung von Produkten der Gas- und Wasserversorgung sowie zu deren Überwachung fest. Letztere stellt sicher, daß die Konformität der hergestellten Produkte mit dem zertifizierten Baumuster auch langfristig gegeben ist.
Die in dieser Weise zertifizierten Produkte sind konform mit den Anforderungen des DVGW-Regelwerks sowie mit den nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Sie weisen somit die erforderliche Sicherheit, Gebrauchstauglichkeit, Qualität, Hygiene und Umweltverträglichkeit auf.
In den Geltungsbereich dieser Geschäftsordnung fallen Produkte und Ausrüstungsteile der Gas- und Wasserversorgung gemäß den aktuellen Zertifizierungsverzeichnissen der DVGW-Zertifizierungsstelle für die nationalen Verfahren.
Geschäftsordnung für die Konformitätsbewertungsverfahren nach EG-Richtlinien
Diese Geschäftsordnung legt die europäischen Verfahren der DVGW-Zertifizierungsstelle zur Zertifizierung von Gasgeräten, deren Ausrüstungsteilen und von gas- und ölbefeuerten Heizkesseln sowie zu deren Überwachung in Verbindung mit den einschlägigen Richtlinien fest. Die Überwachung in der Produktionsphase stellt sicher, daß die Konformität der hergestellten Produkte mit dem Baumuster auch langfristig gegeben ist.
Die in dieser Weise zertifizierten Produkte sind konform mit den Anforderungen der EG-Gasgeräterichtlinie (90/396/EWG) bzw. der EG-Wirkungsgradrichtlinie (92/42/EWG). Sie weisen somit die erforderliche allgemeine Brauchbarkeit auf und können in allen EG-Mitgliedsstaaten frei vertrieben werden.
Geschäftsordnung für die Zertifizierung von Fachunternehmen
Diese Geschäftsordnung gilt für das Verfahren zur Zertifizierung von Fachunternehmen nach DVGW-Regelwerk. Das jeweilige DVGW-Arbeitsblatt oder -Merkblatt bildet die fachliche Grundlage der Zertifizierung.
Berücksichtigt werden ferner dokumentierte Leitlinien und Ergänzungen der DVGW-Zertifizierungsstelle, die sich auf Beschlüsse der zuständigen Zertifizierungs- und Fachausschüsse abstützen.
Die Geschäftsordnung gilt für alle Unternehmenszertifizierungen der DVGW-Zertifizierungsstelle.
Soweit in diesen Richtlinien auf nicht EG-harmonisierte Normen und Befähigungsnachweise Bezug genommen wird, werden diesbezüglich die vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Grundsätze zur Anerkennung objektiv gleichwertiger Anforderungen des Art. 30 Abs. 5 der EG-Richtlinie 93/38/EWG berücksichtigt. Dort wo harmonisierte Normen vorliegen, werden diese beim Zertifizierungsverfahren zugrundegelegt.
Geschäftsordnung für die Präqualifikation von Bauunternehmen
Die vorliegende Geschäftsordnung gilt für die Durchführung des Verfahrens zur Präqualifikation von Bauunternehmen nach der Leitlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Diese Leitlinie bildet die fachliche Grundlage der Präqualifikation. Diese Geschäftsordnung gilt für alle Präqualifikationsverfahren nach der v.g. Leitlinie und bildet die Voraussetzung für den Präqualifikationsbescheid und die Einstellung in die bundesweit einheitliche Liste präqualifizierter Unternehmen.
Bitte beachten Sie die Änderungen in der Geschäftsordnung, die ab 01.08.2006 in Kraft getreten sind!
Geschäftsordnung für die Zertifizierung von Managementsystemen im Gas- und Wasserfach
Diese Geschäftsordnung legt die Zertifizierungsverfahren der DVGW-Zertifizierungsstelle von Managementsystemen nach verschiedenen Darlegungsmodellen (normative Grundlage) fest.
Voraussetzung für die Erteilung eines DVGW-Zertifikats nach dieser Geschäftsordnung ist die Erfüllung der Forderungen der gewählten Managementsystem-Darlegung. Mit dem DVGW-Zertifikat bestätigt die Zertifizierungsstelle des DVGW, daß das Unternehmen bzw. Labor ein Managementsystem eingeführt hat und anwendet. Die in dem gewählten Modell festgelegten Forderungen an die Managementsystem-Darlegung zielen darauf ab, Kundenzufriedenheit durch die Verhütung von Fehlern in allen Phasen der Leistungserbringung zu erreichen. Das Zertifizierungsverfahren unterstützt die Darlegung der Fähigkeit eines Lieferanten, die Qualität seiner Produkte oder Dienstleistungen bzw. den Schutz der Umwelt, d.h. die Erreichung sowohl ökologischer als auch ökonomischer Ziele sicherzustellen.
Geschäftsordnung für die Zertifizierung von Personen als DVGW-Sachverständige
Diese Geschäftsordnung ersetzt die bisher gültige Sachverständigenordnung des DVGW in der Fassung vom 12. April 1991 hinsichtlich des Verfahrens zur Zertifizierung (früher Anerkennung) und die Geschäftsordnung für die Zertifizierung von Personen als DVGW-Sachverständige vom August 1998.
Die Geschäftsordnung legt das Verfahren der DVGW-Zertifizierungsstelle zur Zertifizierung von Personen als anerkannte DVGW-Sachverständige sowie die Überwachung anerkannter DVGW-Sachverständiger fest. Das Überwachungsverfahren stellt sicher, daß die Konformität mit den definierten Qualifikationsanforderungen für DVGW-Sachverständige auch langfristig gegeben ist.
Die Qualifikation der in dieser Weise anerkannten DVGW-Sachverständigen ist konform mit den Anforderungen des entsprechenden DVGW-Regelwerks. Die Sachverständigen haben die erforderlichen Nachweise ihrer fachlichen Qualifikation damit erbracht.