Ihr Partner für Kompetenz, Qualität und Service

DVGW-Qualitätszertifizierung

Das Plus zur CE-Kennzeichnung
 

 

Die CE-Kennzeichnung an einem Gasgerät sagt aus, dass die geltenden Sicherheitsbestimmungen eingehalten sind. Qualitative, gebrauchstaugliche, installationsseitige und umweltrelevante Aspekte bleiben hier jedoch weitgehend unberücksichtigt. Viele Hersteller, vor allem auf dem deutschen Markt, sind aber an einer Kennzeichnung interessiert, die über die sicherheitstechnischen Mindestanforderungen hinausgeht.

Diesem Anspruch kommt das Anfang 1995 eingeführte DVGW-Qualitätszeichen nach. Anhand strenger, nachvollziehbarer Anforderungskriterien, die sich am bisherigen Qualitätsstandard der deutschen Gasgerätenormen und Umweltanforderungen orientieren, sollen über das CE-Zeichen hinausgehende Qualitätskriterien auch nach außen sichtbar dokumentiert werden.

Das DVGW-Qualitätszeichen signalisiert dem Verbraucher, dass es sich um ein hochwertiges und zuverlässiges Produkt handelt, mit dem der Fachhandwerker und der Kunde gut beraten sind. Es ist eine freiwillige Kennzeichnung, die nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung neben der CE-Kennzeichnung angebracht werden kann.

Basis für die Erteilung des DVGW-Qualitätszeichens sind Prüfgrundlagen, die Bestandteil des DVGW-Regelwerks sind.

Bei Gasgeräten mit zugehöriger Abgasanlage bietet die DVGW CERT GmbH so genannte Systemzertifizierungen an, die eine gemeinsame Prüfung und Zulassung von Feuerstätte und Abgasanlage beinhalten. Beide können dann eine gemeinsame CE-Kennzeichnung und ein gemeinsames Qualitätszeichen tragen.

Das DVGW-Qualitätszeichen steht u. a. für:

  • Hohe Lebensdauer und Zuverlässigkeit
  • Installations- und Wartungsfreundlichkeit
  • Modernen Regel- und Benutzerkomfort
  • Ersatzteilversorgung für mind. 10 Jahre
  • Angemessenen Kundendienst
  • Bedien- und Benutzungskomfort
  • Rationelle Energieverwendung
  • Umweltschutz


Eine gleichzeitige Beantragung von EG-Baumusterprüfung (CE-Zeichen) und DVGW-Qualitätszeichen spart Kosten!

DVGW-Zertifizierungsantrag
Geschäftsordnung