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EG-Zertifizierung
EG-Gasgeräterichtlinie
Für Gasgeräte führt die DVGW CERT GmbH als in Brüssel notifizierte Stelle die Konformitätsbewertungsverfahren nach der EG-Gasgeräterichtlinie durch. Die Richtlinie legt die wesentlichen Sicherheitsanforderungen an Gasgeräte und die Bedingungen zum Führen der CE-Kennzeichnung fest. Die CE-Kennzeichnung stellt auf dem europäischen Binnenmarkt seit dem 1. 1. 1996 die alleinige Zulassung für Gasgeräte dar.
Die Bewertung der Konformität des Produktes mit der EG-Gasgeräterichtlinie kann auf verschiedene Weise erfolgen. Hierbei ist neben der Anwendung nationaler und europäischer Normen auch eine Zertifizierung allein nach den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie möglich. Die Richtlinienkonformität wird am Ende durch ein DVGW-Zertifikat (EG-Baumusterprüfbescheinigung) bestätigt und ist neben einer Qualitätsüberwachung in der Produktionsphase eine Voraussetzung für den Hersteller, die CE-Kennzeichnung auf seinem Produkt anzubringen.
Die CE-Kennzeichnung ersetzt seither im Bereich der Gasgeräte das bisherige DVGW- bzw. DIN-DVGW-Zertifizierungszeichen.
EG-Wirkungsgradrichtlinie
Seit dem 1. Januar 1998 ist auch die EG-Wirkungsgradrichtlinie verbindlich anzuwenden. Sie regelt die Energieausnutzung von gas- und ölbefeuerten Warmwasserheizkesseln. Hierbei wird zwischen den drei Heizkesseltypen Standardheizkessel, Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel unterschieden, für die verschiedene Wirkungsgradanforderungen bei Voll- und Teillast gelten.
Für Gasgeräte im Geltungsbereich der EG-Wirkungsgradrichtlinie ist immer auch eine Zertifizierung nach der EG-Gasgeräterichtlinie erforderlich. Daher liegt es nahe, beide Verfahren gemeinsam bei der gleichen Zertifizierungs- und Prüfstelle durchzuführen. Bei gleichzeitiger Zertifizierung eines Heizkessels nach beiden Richtlinen können etwa 50 % der Kosten für die Zertifizierung nach der Wirkungsgradrichtlinie eingespart werden.
EG-Druckgeräterichtlinie
Diese Richtlinie regelt die Auslegung, die Fertigung und die Konformitätsbewertung von Druckbauteilen, wie z. B. Armaturen, Druckregler usw. Sie kann ab dem 1. 6. 1999 auch in Deutschland angewandt werden.