DVGW-Zertifizierung Sachverständige

DVGW-Sachverständige spielen bei der Funktionstüchtigkeit und der Sicherheit von gastechnischen Anlagen eine entscheidende Rolle. Damit stellen sie ein wichtiges Instrument zur technischen Selbstverwaltung und Selbstüberwachung im Gas- und Wasserfach dar. Die Einbindung des DVGW-Regelwerkes ist die Basis für die Fachkompetenz des Sachverständigen.
Betraut werden DVGW-Sachverständige im Gasfach vor allem mit der Abnahme von:
- Rohrleitungen
- Gas-Druckregel- und Messanlagen
- Biogas-Einspeiseanlagen
- Gasexpansions- und Verdichteranlagen
- Erdgastankstellen
- Durchleitungsdruckbehältern
- Gashausinstallationen
Sachverständige können nach der Zertifizierung durch die DVGW CERT GmbH gemäß der Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasHDrLTgV) in einzelnen Bereichen von den zuständigen Behörden auch behördlich anerkannt werden.
In Verbindung mit den zertifizierten Fachunternehmen, Qualitätsmanagementsystemen und Produkten bilden sie bei der Errichtung und dem Betrieb versorgungstechnischer Anlagen ein wichtiges Bindeglied zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
Voraussetzungen
Wichtige Voraussetzungen für die Anerkennung als DVGW-Sachverständiger:
- einschlägige Fachpraxis von mindestens drei Jahren
- bestimmte Ausbildungsvoraussetzungen
- Ablegung einer Kompetenzprüfung nach dem akkreditierten Zertifizierungsverfahren der DVGW CERT GmbH entsprechend DIN EN ISO IEC 17024
Nach positiver Entscheidung wird dem DVGW-Sachverständigen ein Zertifikat über seine Anerkennung ausgestellt, das maximal 5 Jahre gilt.
Voraussetzungen für eine Rezertifizierung
- regelmäßige Ausübung der Sachverständigentätigkeit
- regelmäßige Teilnahme am Erfahrungsaustauschkreis
- Teilnahme an DVGW-Fortbildungsveranstaltungen
- Einreichung aller erforderlichen Nachweise
- erfolgreiche Kompetenzprüfung im Rahmen der Rezertifizierung
Hier finden Sie die Geschäftsordnung für die Zertifizierung von Personen als DVGW-Sachverständige sowie das Verzeichnis der DVGW-Sachverständigen.
