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DVGW-Zertifizierung Sachverständige

DVGW-Sachverständige spielen bei der Funktionstüchtigkeit und der Sicherheit bzw. Hygiene von gas- und wassertechnischen Anlagen eine entscheidende Rolle. Damit stellen sie ein wichtiges Instrument zur technischen Selbstverwaltung und Selbstüberwachung im Gas- und Wasserfach dar. Die Einbindung des DVGW-Regelwerkes ist die Basis für die Fachkompetenz des Sachverständigen.

In Verbindung mit den zertifizierten Fachunternehmen, Qualitätsmanagementsystemen und Produkten bilden sie bei der Errichtung und dem Betrieb versorgungstechnischer Anlagen ein wichtiges Bindeglied zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

Voraussetzungen

Wichtige Voraussetzungen für die Anerkennung als DVGW-Sachverständiger:

  • einschlägige Fachpraxis von mindestens zwei Jahren bestimmte Ausbildungsvoraussetzungen
  • Ablegung einer Prüfung vor einer Prüfungskommission der DVGW CERT GmbH


Nach positiver Entscheidung wird dem DVGW-Sachverständigen ein Zertifikat über seine Anerkennung ausgestellt, das maximal 4 Jahre gilt.

Voraussetzungen für eine Verlängerung der Zertifizierung

  • regelmäßige Sachverständigentätigkeit
  • regelmäßiger Erfahrungsaustausch
  • Teilnahme an DVGW-Fortbildungsveranstaltungen 


Hier finden Sie die Geschäftsordnung für die Zertifizierung von Personen als DVGW-Sachverständige sowie Auflistungen der DVGW-Sachverständigen.

DVGW-Sachverständige Gas

Im Gasfach stellt die Zertifizierung von Sachverständigen einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit gastechnischer Versorgungssysteme dar.

Betraut werden DVGW-Sachverständige im Gasfach vor allem mit der Abnahme von:

  • erdverlegten Rohrleitungen
  • Gas-Regel- und Messanlagen
  • Flüssigerdgasanlagen
  • Gasexpansions- und Verdichteranlagen
  • Erdgastankstellen
  • Durchleitungsdruckbehältern
  • Gashausinstallationen 


Die zertifizierten Personen können in einzelnen Bereichen nach § 12, Absatz 1 der Verordnung über Gashochdruckleitungen auch behördlich anerkannt werden.