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Geschäftsordnung
Bitte beachten Sie die zum 1. Juli 2009 in Kraft getretene neue Geschäftsordnung, die Voraussetzung für eine akkreditierte Zertifizierung ist (siehe auch Beitrag unter „aktuelles“ http://www.dvgw-cert.com/index.php?id=11).
Geschäftsordnung für die Zertifizierung von Fachunternehmen (neue akkrediterungsgerechte Version)
Diese Geschäftsordnung gilt für das akkreditierte Verfahren zur Zertifizierung von Fachunternehmen nach DVGW-Regelwerk. Diese Geschäftsordnung ist für die Unternehmenszertifizierungen der DVGW CERT GmbH nach GW 301, GW 302 und FW 601 verpflichtend.
Für die übrigen Verfahren nach G 468-1, G 493-1, G 493-2, G 676, W 120, W 316-1, W 491-1 und GW 11 kommt Sie auf Kundenwunsch zur Anwendung, wenn eine akkreditierte Zertifizierung beantragt wird. Für die letztgenannten Verfahren kann aber auch bis auf Weiteres eine nicht akkredierungsfähige Zertifizierung nach untenstehender, bisheriger Geschäftsordnung beantragt werden.
Alte Geschäftsordnung für die Zertifizierung von Fachunternehmen (nicht akkrediterungsgerechte Version)
Das jeweilige DVGW-Arbeitsblatt oder -Merkblatt bildet die fachliche Grundlage aller Zertifizierungsverfahren. Soweit in den Zertifizierungsgrundlagen auf nicht EG-harmonisierte Normen und Befähigungsnachweise Bezug genommen wird, werden diesbezüglich die vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Grundsätze zur Anerkennung objektiv gleichwertiger Anforderungen des Art. 30 Abs. 5 der EG-Richtlinie 93/38/EWG berücksichtigt. Dort wo harmonisierte Normen vorliegen, werden diese beim Zertifizierungsverfahren zugrundegelegt.
Geschäftsordnung für die Präqualifikation von Bauunternehmen
Diese Geschäftsordnung gilt für die Durchführung des Verfahrens zur Präqualifikation von Bauunternehmen nach der Leitlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Diese Leitlinie bildet die fachliche Grundlage der Präqualifikation. Diese Geschäftsordnung gilt für alle Präqualifikationsverfahren nach der v.g. Leitlinie und bildet die Voraussetzung für den Präqualifikationsbescheid und die Einstellung in die bundesweit einheitliche Liste präqualifizierter Unternehmen.