BIOGASREGISTER

Die nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz einzuspeisenden Biogasmengen müssen definierte Kriterien erfüllen, um den Bezug der im Gesetz geregelten Subventionen bzw. Boni zu ermöglichen. Der Bezug der Boni erfordert eine aufwändiges Nachweisverfahren, entsprechende Dokumente müssen vom Produzenten bis zum Letztverbraucher gelangen. Zur Vereinfachung des Verfahrens für alle Marktteilnehmer wurde von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (DENA) das Biogasregister eingerichtet. Anerkannte und registrierte Prüfunternehmen und Auditoren sind berechtigt, die Biogaschargen zu auditieren und in das Register einzustellen. Die DVGW CERT GmbH hat sich an den Vorbereitungen zum Biogasregister von Anfang an beteiligt und hat ihre Anerkennung Anfang 2011 erhalten. Eröffnungs- und Chargenaudits können ab sofort bei der DVGW CERT GmbH beauftragt werden. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Beitrag in der ewp Nr. 10/2011, Seite 116.

Bei Interesse an einer Leistung für das Biogasregister setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Ansprechpartner ist Herr Dipl.-Geoökol. Jan Feldhaus, Tel. 0228-9188881 oder hier per E-Mail.