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[Translate to en:] Bericht vom DVGW-Erfahrungsaustausch 2005 der QM-Beauftragten des Gas- und Wasserfaches am 23.11.2005

[Translate to en:] Am 23. November 2005 fand der jährlich stattfindende Erfahrungsaustausch der QM-Beauftragten des Gas- und Wasserfaches in Bonn statt, an dem - wie in den vergangenen Jahren - Fach- und Versorgungsunternehmen sowie Produkthersteller teilnahmen. Im allgemeinen Teil am Vormittag wurden besonders die nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifizierten Unternehmen auf die geänderten Zeiträume zur Durchführung von Überwachungs- und Re-Zertifizierungsaudits hingewiesen.

Das Verfahren des 1. Überwachungsaudits muss zukünftig im Zeitraum 10 bis 14 Monate, das 2. Überwachungsaudit im Zeitraum 22 bis 26 Monate nach Entscheidung über die Erteilung eines Zertifikates nach DIN EN ISO 9001:2000 abgeschlossen sein. Dies schließt auch die Abstellung evtl. festgestellter Abweichungen ein. Erfolgt keine Beseitigung der Abweichungen in der entsprechenden Frist, ist lt. DVGW-Geschäftsordnung für die Zertifizierung von Managementsystemen die Aussetzung bzw. der Entzug des Zertifikates vorgesehen. Das Re-Zertifizierungsaudit muss ab sofort bis zum Ablauf des Zertifikates erfolgt sein. Wird für die Behebung von Abweichungen ein Zeitraum benötigt, der über die Gültigkeit des Zertifikates hinausgeht, darf dann keine Werbung mit dem nunmehr ungültigen Zertifikat erfolgen. Sinnvollerweise sollte die Re-Zertifizierung ein bis zwei Monate vor Ablauf des Zertifikates durchgeführt werden. Damit keine Fristen versäumt werden, sollten die zertifizierten Unternehmen rechtzeitig an die DVGW-Zertifizierungsstelle herantreten. Wie in der Vergangenheit auch, werden alle durch den DVGW nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifizierten Unternehmen rechtzeitig durch die DVGW-Zertifizierungsstelle auf die Durchführung entsprechender Audits aufmerksam gemacht werden.

Als Neuerung in der Zertifizierungslandschaft des DVGW steht die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001:2005 voraussichtlich ab 2006 an. Die DVGW-Zertifizierungsstelle hofft, hierfür im Frühjahr 2006 die Akkreditierung zu erhalten. Für Kunden, die bereits nach DIN EN ISO 9001:2000 durch den DVGW zertifiziert sind, bietet sich hierbei der Vorteil einer Kombi-Zertifizierung von Managementsystemen durch einen Zertifizierer. Für Neukunden aus dem Gas- und Wasserbereich bietet sich der Vorteil, dass ein am Markt etablierter Branchenzertifizierer auch diese Zertifizierung künftig durchführen kann. Für die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001:2005 ist ein sogenanntes 1. Phase-Audit/Voraudit Pflicht, das den Rahmen der Zertifizierung klären und ca. 1-2 Manntage umfasst. Durch die Ablösung der DIN EN 45012 (Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Qualitätsmanagementsysteme begutachten und zertifizieren) durch die DIN EN ISO/IEC 17021 (Anforderungen an Stellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren) wird das bisherige freiwillige Voraudit voraussichtlich dann auch für Erst-Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001:2000 zur Pflicht.

Im Anschluss daran erläuterte Dr. Elci, Unternehmensberater, die Einführung geeigneter Managementsysteme im Unternehmen. Um die angestrebten Unternehmensziele zu erreichen, ist die Organisation eines Unternehmens hinsichtlich ihrer Effizienz und Effektivität auszurichten und zu optimieren. Dabei müssen Risiken abgeschätzt, Prioritäten gesetzt, Voraussetzungen geschaffen und die Mitarbeiter in den Einführungs-Prozess integriert werden. Der Erfolg eines Managementsystems hängt dabei in großem Maße von der Akzeptanz und der Überzeugung der Mitarbeiter ab. Mit der Einführung von Managementsystemen sind Veränderungen verbunden, die Verunsicherungen und zunächst "mehr" Arbeit mit sich bringen. Dabei hat jedes Unternehmen seine spezifischen Voraussetzungen und die Systeme müssen individuell - unter Einhaltung gewisser Grundprinzipien - gestaltet, eingeführt und gelebt werden. Stimmen Führungskräfte und Mitarbeiter mit den Zielen des Managementsystems überein und erfüllen ihre Aufgaben regelwerkskonform, wirtschaftlich und kundenorientiert, kann im Endeffekt auch ein Organisations- oder Führungsverschulden weitgehend ausgeschlossen werden. Organisationssicherheit ist Unternehmenspflicht und erstreckt sich praktisch auf alle Bereiche eines Unternehmens und diese muss auch nachgewiesen werden. Organisationssicherheit ist die Basis einer optimalen Organisation und Bestandteil des Qualitätsmanagements. Das Unternehmen erreicht durch eine sichere Organisation Risikominimierung und liefert den Kunden dadurch eine sicherere Qualität seiner Produkte.

Im unternehmensspezifischen Teil am Nachmittag wurden Rohrleitungs- und Tiefbauunternehmen über Sicherheit und Sicherung auf Baustellen und Fremdbaustellen im Rohrleitungs- und Tiefbau durch Herrn Dipl.-Ing. Pause aus Braunschweig informiert. Die Sicherheit auf Baustellen hängt wesentlich davon ab, dass nur entsprechend qualifizierte Fremdfirmen beauftragt werden sowie eine ordnungsgemäße Beauftragung - unter Benennung der einzuhaltenden Vorschriften - und Überwachung erfolgt. Vom Bauherren eingesetzte Baubeauftragte und Bauleiter müssen Führungseigenschaften aufweisen sowie qualifiziert und zuverlässig sein. Die Fremdfirma als Arbeitgeber trägt die Verantwortung für eine sichere Baustelle und muss ihre Mitarbeiter über die zu treffenden Schutzmaßnahmen unterweisen.

Im Tief- und Leitungsbau werden Bautätigkeiten durchgängig durch Dienstleister erbracht, wie Dipl.-Ing. Thüring von der GASAG Berlin erläuterte. Allein schon durch die vorliegende Versorgungsinfrastruktur (Telekom, Hochbau, Straßenbau etc.) sind besondere Anforderungen zur Vermeidung von Schäden zu stellen. Durch Bautätigkeiten dürfen Leitungen verschiedener Netzbetreiber nicht beschädigt oder nachhaltig gestört werden. Dies kann nur durch Einholung von Planauskünften bei allen Netzbetreibern und behördlicher Genehmigungen gewährleistet werden. Zusätzlich hierzu ist das Vorliegen der Planauskunft und Genehmigung auf der Baustelle zur Vermeidung von Schäden unbedingt notwendig. Netzbetreiber müssen ihre Leitungsanlagen dokumentieren und ständig aktualisieren und Fremdbaustellen überwachen, um den sicheren Betrieb der Netze sicherzustellen und somit eine Störung durch Bautätigkeiten zu vermeiden. Die Organisation der Planauskünfte wird durch ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem unterstützt. Im Forum "Versorgungsunternehmen" referierte Dipl.-Ing. Reimers von der E.ON Hanse AG, der auch als Auditor für den DVGW tätig ist, beispielhaft über Feststellungen im Rahmen von Audits nach DIN EN ISO 9001:2000. In allen Sparten der auditierten Unternehmen der Gas- und Wasserbranche (Ver- und Entsorger, Tiefbauunternehmen) wurden in den Bereichen Schulung und regelmäßige Prüfung und Kalibrierung von Geräten und Betriebsmitteln Differenzen zu den Vorgaben festgestellt. Schriftlich festgelegte Maßnahmen oder behördliche Genehmigungen werden oftmals in der Praxis nicht eingehalten. Für Versorgungsunternehmen im Gasbereich kommen mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz Änderungen in der Unternehmensorganisation bezüglich der Trennung der Energielieferung vom Netzbetrieb ("Unbundling") zu. Herr Giese von der E.ON Ruhrgas Transport AG & Co. KG (ERT) referierte hierzu über die Zertifizierung in einem unbundelten Umfeld. Durch die Gründung der ERT als neues Unternehmen für den Netzbetrieb neben der E.ON Ruhrgas AG für die Gaslieferung und die Übertragung der Verantwortlichkeit für den Netzbetrieb auf dieses Unternehmen wurde den Forderungen des EnWG Rechnung getragen. Beim Aufbau eines QSU-Systems (Qualität-Sicherheit-Umwelt) in der ERT wurde auf das bestehende QSU-System in den zertifizierten Bereichen der E.ON Ruhrgas AG zurückgegriffen, wobei zur Minimierung des Risikos von Organisationsverschulden Schnittstellen klar definiert und die Verantwortlichkeiten eindeutig festgelegt wurden. Es wurde eine Verzahnung mit dem QSU-System der E.ON Ruhrgas AG und der anderen Dienstleister erreicht. Aus organisatorischer Sicht konnte hierdurch die Zertifizierung der ERT deutlich schneller durchgeführt werden.

Für die Teilnehmer des Forums "Produkthersteller" wurde durch Dipl.-Ing. König, DVGW, die Vorgehensweise in Audits nach DIN EN ISO 9001:2000 und gleichzeitiger Genehmigung des Qualitätssicherungssystems zur Produkt- bzw. Produktionsüberwachung erläutert. Zur Produkt- bzw. Produktionsüberwachung muss das Element "Produktrealisierung" im Audit verstärkt überprüft werden, um zu gewährleisten, dass die überwachten Produkte den an sie gestellten Anforderungen weiterhin entsprechen. Für die über ein genehmigtes QS-System überwachten Produkte wird ein gesondertes Zertifikat erstellt.

Aus Sicht des Auditors stellte dann Dipl.-Ing. Scherzer Feststellungen in diesen kombinierten Audits vor. Feststellungen müssen nachvollziehbar und angemessen sowohl für die Zertifizierungsstelle als auch für das auditierte Unternehmen sein und sich auf die Prüfgrundlage beziehen. In einem Überwachungsaudit zur weiteren Genehmigung des QS-Systems zur Produktionsüberwachung beziehen sich die Feststellungen im Gegensatz zu einem Audit nach DIN EN ISO 9001:2000 wesentlich stärker auf die in der Produktion befindlichen zertifizierten Erzeugnisse. Der Auditor überprüft vordergründig die Prozesse zur Qualitätssicherung der Produkte anhand von Stichproben.

Aus dem Teilnehmerkreis wurde deutlich, dass es sich um eine gelungene Veranstaltung handelte und viele offene Fragen geklärt werden konnten. Der nächste Erfahrungsaustausch der Qualitätsbeauftragten des Gas- und Wasserfaches findet am 06. September 2006 statt. Der genaue Ort wird rechtzeitig bekannt gegeben.