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Achtung! Änderungen im Präqualifizierungsverfahren
aufgrund von Änderungen in der Leitlinie des Bundesministeriums für Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zum Verfahren Präqualifikation in der Bauwirtschaft
Die Informationen entstammen der Homepage des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (www.pq-verein.de) und haben Einfluss auf künftige einzureichende Unterlagen.
Die DVGW-Geschäftsordnung für die Präqualifikation von Bauunternehmen wurde entsprechend angepasst.
Das Antragsformular "Antrag (Präqualifizierung)" wurde ebenfalls angepasst.
Neu ist die Anlage 7, die nur von den Unternehmen auszufüllen ist, die nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind.
Die neue Geschäftsordnung, das neue Antragsformular und die Anlage 7 treten zum 01.08.2006 in Kraft.