
15. Februar 2023
Beigefügt befindet sich ein Informationsschreiben zur ablaufenden Übergangsregelung der Kunststoff Trinkwasser Bewertungsgrundlage (KTW-BWGL). Bitte beachten Sie den Inhalt des Schreibens.
Wie Sie dem Schreiben entnehmen können, besteht die Möglichkeit einer Verlängerung der bestehenden Übergangsregelung KTW-BWGL Abschnitt 4.1 unter bestimmten Voraussetzungen. Die Ausnahmenregelung zur Verlängerung kann demnach nur auf bestehende COVID-Zertifikate und Anträge, die vor dem 15. Februar 2023 eingegangen sind, angewendet werden.
Wichtig! Der Antrag auf Verlängerung der Übergangsregelung KTW-BWGL Abschnitt 4.1 muss aktiv durch Ihr Unternehmen gestellt werden.
Anträge zur Übergangsregelung können ab sofort bei Herrn Özkan Özdemir eingereicht werden. Bitte beachten Sie, im Antrag muss unter Punkt 4 die DVGW-Registriernummer, auf die sich Ihr Antrag bezieht eingetragen, sowie die Verlängerung gemäß der Ausnahmeregelung angegeben werden. Eine Verknüpfung zum DVGW-Baumusterprüfzertifikat kann zudem unter Punkt 3 angegeben werden.