
03. Mai 2023
Die Zertifizierung nach DVGW Arbeitsblatt G 676 B1 (Qualifikationskriterien für Anpassungs- und Umstellungsunternehmen – Anforderungen und Prüfung) ist seit vielen Jahren ein verlässliches Qualitätskriterium für Fachunternehmen.
Dieses Beiblatt wurde aufgewertet und in das Neue Arbeitsblatt G 682 (A) 2022:-03 überführt. Der Weißdruck des aktualisierten DVGW-Arbeitsblatts G 682 (A) ist mit Stand 2022:03 neu veröffentlicht worden. Das DVGW-Arbeitsblatt G 682 (A) 2022:03. ist somit nicht mehr Bestandteil des DVGW-Arbeitsblatts G 676 (A) 2021:11.
Bei der Überarbeitung wurden, bedingt durch die Erweiterung des DVGW-Regelwerks auf Wasserstoff und wasserstoffhaltige Gase im Sinne der 2. und 5. Gasfamilie nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 neue Anforderungen an die Qualifikation der benannten Fachleute, in diesem Arbeitsblatt aufgenommen.
In allen weiteren Inhalten des Arbeitsblatts wurde überprüft, ob sie noch dem aktuellen Stand von Regelwerk und Normung sowie der Praxis in den Unternehmen bzw. der Marktsituation entsprechen.
Die Änderungen wurden nötig, um Lücken im Regelwerk zu schließen.
Die DVGW CERT GmbH hat das Zertifizierungsprogramm überarbeitet und einen Transitionplan für die Umstellung auf das neue Arbeitsblatt erstellt.
Die DVGW CERT GmbH stellt ihr Zertifizierungsprogramm entsprechend um und ermöglicht damit demnächst eine Zertifizierung nach dem neuen Arbeitsblatt DVGW G 682 Ausgabe 2022:03.
Das revidierte DVGW-Arbeitsblatt nennt keine Übergangsbestimmungen zur
Umstellung von bestehenden Zertifizierungen. Daher gilt die Festlegung der Geschäftsordnung für die Zertifizierung von Fachunternehmen, die eine Übergangsfrist von 36 Monaten definiert. Deshalb müssen Sie Ihre bestehende Fachunternehmenszertifizierung nach DVGW Arbeitsblatt G 676 B1 bei der DVGW CERT GmbH bis zum 28.02.2025 umstellen.
Für die Umstellung der bestehenden Zertifizierungen gilt: Ab 01. Juli 2023 können nur noch Anträge zur Zertifizierung oder Umstellung (Deltaprüfung) der Zertifizierung auf das DVGW Arbeitsblatt G 682 Ausgabe 2022:03 bei der DVGW CERT GmbH gestellt werden.
Die Anträge finden Sie auf unserer Verfahrensseite zur G 682.
Am 28.02.2025 endet die Übergangsfrist für Zertifikate nach dem alten Arbeitsblatt DVGW (A) G 676 B1 2011:10. Zertifizierungen mit einer Geltungsdauer über den 28.02.2025 hinaus müssen bis zu diesem Zeitpunkt auf das neue Arbeitsblatt DVGW G 682 (A) 2022:03.umgestellt werden.
Noch vorhandene nicht umgestellte Zertifikate DVGW (A) G 676 B1 2011:10
verlieren ab diesem Termin ihre Gültigkeit und werden zurückgezogen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der DVGW CERT GmbH gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechparten sind:
Wolfgang Wiesen, DW -884 oder E-Mail Wolfgang.wiesen(at)dvgw-cert.com
Thomas Lipinski, DW -808 oder E-Mail Thomas.lipinski(at)dvgw-cert.com