Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Information richtet sich nur an Unternehmen, welche eine Präqualifikation nach VOB durch die DVGW CERT GmbH besitzen und Mitglieder der gesetzlichen Berufsgenossenschaft für Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse (BG ETEM) sind.
Bitte die nachfolgende wichtige Änderung beachten!
Die DVGW CERT GmbH kann Ihnen leider nicht mehr den Service anbieten, auf Grundlage einer Vollmacht, die für die PQ notwendige qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt von der BG ETEM einzuholen.
Die BG ETEM hat diesen Service für alle PQ-Stellen eingestellt und beruft sich auf das neue Kundenportal der BG ETEM. Dieses ermöglicht es laut Angaben der BG ETEM allen Mitgliedern jederzeit eine entsprechende Bescheinigung selbst zu erstellen und somit Herr über seine Unterlagen zu sein.
Wir bedauern diesen Schritt der BG ETEM, müssen Sie allerdings daher dringend darauf hinweisen, dass Sie für die Aufrechterhaltung Ihrer Präqualifikation wieder selbständig die notwendigen qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen vor Ablauf bei uns einreichen müssen. Achten Sie bitte darauf, dass auf der qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG ETEM die Anzahl der gemeldeten Mitarbeiter und Lohnsummen eingetragen sind.
Wie sie es von uns in Bezug auf Ihre anderen Unterlagen gewohnt sind, werden wir Sie ab jetzt per E-Mail rechtzeitig vor Ablauf Ihrer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung informieren!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr PQ-Team der DVGW CERT GmbH