Zum 01. Juli 2026 tritt eine neue Geschäftsordnung für das Verfahren zur Präqualifikation von Bauunternehmen nach VOB in Kraft. Die Änderung wird auf Grund von Auflagen im Rahmen der Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) notwendig. 

Die geänderte Geschäftsordnung für die Präqualifikation von Bauunternehmen nach VOB ersetzt die aktuell gültige Geschäftsordnung (13. Auflage, August 2025) und gilt für alle Kunden. Da die Änderung auf Grund von Auflagen der DAkkS erfolgt, wird gemäß § 14 Abs. 3 der aktuell gültigen Geschäftsordnung für die Präqualifikation von Bauunternehmen nach VOB (13. Auflage, August) keine Zustimmung der betroffenen Kunden benötigt.

Die aktuell gültige Geschäftsordnung (13. Auflage, August 2025) sowie die neue Geschäftsordnung mit Kennzeichnung der Änderungen (14. Auflage, Juli 2026)können Sie auf unserer Internetseite einsehen.