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Präqualifikation nach VOB

Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Bauunternehmen

Mit dem Nachweis der Präqualifikation kann jedes an öffentlichen Bauaufträgen interessierte Unternehmen seine Eignung gegenüber den öffentlichen Auftraggebern mit erheblich reduziertem Aufwand einfach und unbürokratisch nachweisen.
Die Präqualifikation nach VOB
Warum schwer, wenn es auch einfach geht? PQ-VOB! © DVGW CERT GmbH

Unter Präqualifikation wird eine neutrale und auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise eines Bauunternehmens gemäß den Anforderungen der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) verstanden. Die Prüfung erfasst die nach § 6a VOB/A, § 6a EU VOB/A und § 6a VS VOB/A geforderten auftragsunabhängigen Eignungsnachweise.

Grundlage für das Verfahren bildet die Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens von Bauunternehmen des Bundes.

Ziel der Präqualifikation ist es, das öffentliche Vergabeverfahren im Baugewerbe zu rationalisieren und Kosten auf Seiten der ausschreibenden Behörden sowie der Bewerber zu reduzieren. Die Präqualifikation mit einheitlichen Beurteilungskriterien trägt außerdem dazu bei, den Wettbewerb im Baugewerbe transparenter und fair zu gestalten. Illegale Praktiken in der Bauwirtschaft werden damit vermieden und seriöse Unternehmen  geschützt.

Das Präqualifikationszeichen stellt daher eine Art Gütesiegel für Unternehmen dar.

 

Vorteile für Unternehmen

  • Reduktion von Arbeits- und Kostenaufwand durch den Nachweis ihrer Qualifikation nur gegenüber der DVGW CERT GmbH.
  • Die DVGW CERT GmbH informiert rechtzeitig über zu aktualisierende Unterlagen, d.h. die Unterlagen liegen bei Ausschreibungen immer aktuell vor.
  • Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen wird erheblich erleichtert und Fehlerquellen können vermieden werden.
  • Das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wächst; eine Präqualifikation nach VOB bestätigt die Seriosität und Leistungsfähigkeit eines Unternehmens.
  • Bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben werden verstärkt nur noch präqualifizierte Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
  • Präqualifikation nach VOB sichert Marktchancen.
Verfahrensablauf
Schematischer Ablauf der Präqualifikation nach VOB © DVGW CERT GmbH

Im Rahmen des Verfahrens zur Präqualifikation nach VOB reicht das antragsstellende Unternehmen die geforderten Nachweise bei der DVGW CERT GmbH ein. Die eingereichten Nachweise werden dann bei der DVGW CERT GmbH geprüft und eventuell fehlende Unterlagen nachgeforderrt. Erfüllt ein Unternehmen alle Anforderungen, so erhält es eine Bescheinigung über die Präqualifikation in den nachgewiesenen Leistungsbereichen sowie eine Registriernummer für das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Bauunternehmen.

Präqualifizierte Unternehmen werden unter www.pq-verein.de in das amtliche  Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen aufgenommen. Eine allgemeine Suche der präqualifizierten Unternehmen im amtlichen Verzeichnis kann über den Namen des Unternehmens oder der Registriernummer erfolgen. Die Daten, welche dort hinterlegt sind, können allerdings nur von öffentlichen Vergabestellen eingesehen werden. Für die Detailansicht der Daten und Unterlagen müssen öffentliche Auftraggeber ein kostenfreies Passwort beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-Verein) beantragen. Mit der Registriernummer des Unternehmens können die Vergabestellen jederzeit, die Unterlagen eines Unternehmens einsehen.

Die eingereichten Unterlagen sind in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Die DVGW CERT GmbH erinnert die Unternehmen rechtzeitig an die Aktualisierung der Unterlagen. Erfolgt die Aktualisierung nicht rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Unterlagen, wird das Unternehmen aus dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Bauunternehmen entfernt, bis die Unterlagen aktualisiert wurden.

Einzureichende Unterlagen

  • Antrag auf Präqualifikation nach VOB
  • Gewerbeanmeldung/-ummeldung
  • aktueller Handelsregisterauszug
  • aktueller Eintrag in ein Berufsregister (Industrie und Handelskammer oder Handwerkskammer)
  • Freistellungsbescheinigung des Finanzamts gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 des EStG
  • Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsumme
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Sozialkasse 
  • Eigenerklärungen gemäß den Vorgaben der Leitlinie zur Präqualifikation von Bauunternehmen nach VOB
  • Referenzen (mindestens drei Referenzen je Leistungsbereich)
Weiterführende Informationen

Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens von Bauunternehmen

Von der DVGW CERT GmbH erteilte und überwachte Zertifizierungen nach EU-Gasgeräteverordnung

Ihre Ansprechpartner
Präqualifikation von Bauunternehmen nach VOB
Antragsannahme / Verfahrensabwicklung
Marion Werni
Team Präqualifikation nach VOB

Telefon+49 228 9188-838
Antragsannahme / Verfahrensabwicklung
Iris Hübner
Team Präqualifikation nach VOB

Telefon+49 228 9188-810
Fristenkontrolle / Verfahrensabwicklung
Monika Krimmel
Team Präqualifikation nach VOB

Telefon+49 2289188-834
Leitung Geschäftsbereich PQ-VOB / Präqualifikationsentscheidung
Jan Feldhaus
Team Fachunternehmen/Sachverständige/Präqualifikation/Managementsysteme

Telefon+49 228 9188-881