Zum 01. Dezember 2026 tritt eine neue Geschäftsordnung für das Verfahren zur Präqualifikation von Bauunternehmen nach VOB in Kraft. Die Änderung wird auf Grund der am 02. Oktober 2026 veröffentlichten Version der Leitlinie zur Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Leitlinie) im Bundesanzeiger notwendig. 

Die geänderte Geschäftsordnung für die Präqualifikation von Bauunternehmen nach VOB ersetzt die aktuell gültige Geschäftsordnung (14. Auflage, Juli 2026) und gilt für alle Kunden. Da die Änderung auf Grund der revidierten PQ-Leitlinie erfolgt, wird gemäß § 14 Abs. 3 der aktuell gültigen Geschäftsordnung für die Präqualifikation von Bauunternehmen nach VOB (14. Auflage, Juli 2026) keine Zustimmung der betroffenen Kunden benötigt.

Die aktuell gültige Geschäftsordnung (14. Auflage, Juli 2026) sowie die neue Geschäftsordnung mit Kennzeichnung der Änderungen (15. Auflage, Dezember 2026) können Sie auf unserer Internetseite einsehen.