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18. Juli 2025

Eine neue Geschäftsordnung für die Präqualifikation von Bauunternehmen nach VOB tritt zum 01.09.2024 in Kraft

Zum 01. August 2025 tritt eine neue Geschäftsordnung für das Verfahren zur Präqualifikation von Bauunternehmen nach VOB in Kraft. Die Änderung wird auf Grund von Auflagen im Rahmen der Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) notwendig. 

Die geänderte Geschäftsordnung für die Präqualifikation von Bauunternehmen nach VOB ersetzt die aktuell gültige Geschäftsordnung (12. Auflage, September 2024) und gilt für alle Kunden. Da die Änderung auf Grund von Auflagen der DAkkS erfolgt, wird gemäß § 14 Abs. 3 der aktuell gültigen Geschäftsordnung für die Präqualifikation von Bauunternehmen nach VOB (12. Auflage, September 2024) keine Zustimmung der betroffenen Kunden benötigt.

Die aktuell gültige Geschäftsordnung (12. Auflage, September 2024) sowie die neue Geschäftsordnung mit Kennzeichnung der Änderungen (13. Auflage, August 2025)können Sie auf unserer Internetseite einsehen.