Konformitätsbestätigung der trinkwasserhygienischen Eignung
Die Konformitätsbestätigung bescheinigt die hygienische Eignung von Produkten, die für den Kontakt mit Trinkwasser vorgesehen sind. Die Prüfung und Bewertung der hygienischen Eignung ist ab 2027 europäisch harmonisiert und fällt aber aktuell noch in den nationalen Regelungsbereich.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der EU-Kommission dürfen ab dem 31.12.2026 keine neuen Konformitätsbestätigung Hygiene nach den UBA-Bewertungsgrundlagen ausgestellt werden.
Unsere Frist für die Antragsannahme auf Konformitätsbestätigung nach den UBA-Bewertungsgrundlagen ist der 01.04.2026.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass wegen der notwendigen Bearbeitungszeiten alle erforderlichen Unterlagen (z. B. Prüfungsergebnisse) bis zum 31.08.2026 bei der DVGW CERT vorliegen müssen, damit die Konformitätsbestätigungen fristgerecht erstellt werden können.
Anträge auf Konformitätsbestätigungen nach den neuen einheitlichen Europäischen Verfahren (EU-DWD) können bereits gestellt werden. Weitere Info dazu siehe: (Link zu unserer Infoseite zu EU-DWD).

Die hygienische Eignung wird an Produkten, Bauteilen und Komponenten (Rohre, Fittings, Armaturen, Schläuche, Dichtungen, …) untersucht und bewertet, die für den Kontakt mit Trinkwasser vorgesehen sind.
Die trinkwasserhygienischen Anforderungen sind material- und werkstoffspezifisch in Bewertungsgrundlagen (BWGL) des Umweltbundesamtes festgelegt.
Die Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes werden 2027 durch einheitliche Vorgaben auf europäischer Ebene (EU-DWD) ersetzt. Für die Umstellung gibt es eine Übergangsfrist von 2027 bis einschließlich 2032.
Die verbindlich geltenden Bewertungsgrundlagen konkretisieren die allgemeinen Anforderungen der Trinkwasserverordnung (§ 17 Absatz 3 der TrinkwV) an Materialien und Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser.
Verfahrensablauf
Die Bewertung der trinkwasserhygienischen Eignung eines Produktes erfolgt auf Grundlage der "Empfehlung zur Konformitätsbestätigung des Umweltbundesamtes“. Die Empfehlung ist durch die Zertifizierungsprogramme ZP 1000 nach dem „System 1+“ und ZP 0800 auf Basis einer „Typprüfung“ in der DVGW CERT GmbH umgesetzt. Die Konformität der trinkwasserberührten Produkte und Bauteile wird durch unsere DVGW Konformitätsbestätigung Hygiene bestätigt und von DVGW CERT anerkannten Prüfstellen einer regelmäßigen Überwachung unterzogen.
Eine schematische Darstellung des Verfahrensablaufs der Zertifizierung können Sie dem nebenstehenden Schaubild entnehmen.
Richtlinien und technische Regeln
Produktarten und Produktcodes
Übersicht aller von der DVGW CERT GmbH herausgegebenen Zertifizierungsprogramme
Von der DVGW CERT GmbH anerkannte Prüflaboratorien
Von der DVGW CERT GmbH erteilte und überwachte Zertifizierungen und Konformitätsbestätigungen
Bildmotiv Seitenanfang: